Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einbindung der Teilnehmenden in die Lagerorganisation und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen
Da es eines unserer Ziele ist, Kinder altersangemessen zu Selbständigkeit zu ermuntern, organisieren wir unser Lagerleben mit Auf- und Abbauen, Kochen, Putzen, Feuerholz sammeln etc. komplett selbst. Da es zum Selbstständig-werden außerdem entsprechende Freiräume braucht, dürfen sich unsere Teilnehmenden nach entsprechender Unterweisung und Belehrung im nahen Umfeld des Lagers frei und ohne permanente Aufsicht bewegen; in Gruppen zu (je nach Gelände) 2-4 Personen auch in einem vorher festgelegten weiteren Umfeld, das heißt je nach Alter außerhalb der Sicht- und eventuell Rufweite.
Haftung

Die Wildnisschule Soonwald schließt für Ihre Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während ihrer Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Die Wildnisschule Soonwald haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
Die Wildnisschule Soonwald haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wildnisschule gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung komplett draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit der Wildnisschule Soonwald abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt, -absage und Ermäßigung

Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage kürzer als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr, kürzer als drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der Veranstaltungsgebühr.
Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen (z. B. bei Ausfall der Kursleitung oder Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl von 10 Teilnehmenden), versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück. Weitere Ansprüche (z. B. auf Schadenminderung oder Schadenersatz) bestehen nicht.

Wenn Sie den vollen Teilnahmebeitrag für eine Veranstaltung nicht aufbringen können, sprechen Sie uns bitte an. Wir treffen dann mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung. In jedem Fall obligatorisch ist der Nachweis über Ihre finanziellen Verhältnisse. Da uns Verantwortlichkeit wichtig ist und auch wir selbst handlungsfähig bleiben möchten, stellen wir die Ressourcen der Wildnisschule ausschließlich Menschen zur Verfügung, für die eine Teilnahme ansonsten nicht möglich wäre.

Besondere Risiken

Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen. Einige Themen möchten wir noch explizit ansprechen.

Alveoläre Echinokokkose (Fuchsbandwurm)

Auch wenn sich die Gerüchte hartnäckig halten: Für keinen einzigen der ohnehin sehr seltenen Fälle von alveolärer Echinokokkose beim Menschen konnte ein Zusammenhang mit dem Verzehr roher Wildpflanzen wie Beeren oder Kräutern nachgewiesen werden. Als Hauptansteckungswege gelten vielmehr der Kontakt zu Mäuse fressenden Haustieren sowie die Arbeit in Landwirtschaft und Waldbau, außerdem müssen die Eier wohl wiederholt aufgenommen werden, damit eine Infektion begünstigt wird.
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden zwar, keine Pflanzen in der Nähe eines Fuchsbaus zu sammeln und sich vom Kot des Fuchses fernzuhalten, vom Verzehr roher Wildpflanzen generell raten wir ihnen jedoch nicht ab. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind rohe Wildpflanzen verzehrt, sprechen Sie bitte mit ihm und instruieren Sie es entsprechend!
Zur weiteren Information möchten wir auf die Web-Seiten des Robert-Koch-Institutes verweisen…
http://www.rki.de
…sowie auf die Seiten des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg:
http://www.hygiene.uni-wuerzburg.de

FSME und Borreliose

Zecken können die Krankheiten FSME und Borreliose übertragen. Das Risiko, sich mit FSME zu infizieren, ist in unterschiedlichen Gebieten unterschiedlich hoch, generell jedoch gering. Dennoch besteht immer ein gewisses Restrisiko, und die Krankheit ist bei Ausbruch nicht ursächlich therapierbar. Es gibt jedoch eine Schutzimpfung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Die Gefahr einer Infektion mit Borreliose ist weitaus höher, allerdings ist die Krankheit bei rechtzeitigem Erkennen gut therapierbar. Das regelmäßige Absuchen des Körpers und die schnelle Entfernung einer Zecke senken das Risiko deutlich. Da die Entfernung von Zecken eine medizinische Handlung ist, benötigen wir dazu allerdings Ihre schriftliche Erlaubnis. Wir entfernen dann die Zecke mit Zeckenschlinge oder chirurgischer Pinzette.
Kinder mit festsitzenden Zecken, die wir nicht selbst entfernen dürfen, geben wir in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Wunddesinfektion
Auch Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Bitte geben Sie Ihrem Kind dann ein geeignetes Desinfektionsmittel mit, ODER geben Sie uns eine ärztliche Bestätigung, dass wir bei Ihrem Kind die Desinfektionsmittel Betaisodona (Lösung), Bepanthen antiseptische Wundcreme und/oder Octenisept Wunddesinfektionsspray verwenden dürfen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Buchung bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Überweisung des Veranstaltungshonorars gilt als Bestätigung und als Rechnung.